top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Unentgeltliche Ertragsnutzniessung voll steuerbar nach Art. 21 DBG

Bei Unentgeltlichkeit der Vorbehaltsnutzniessung (Ertragsnutzniessung), ist Art. 22 Abs. 3 DBG (alte Fassung) nicht anwendbar und sind die fraglichen Zahlungen vollumfänglich (Art. 21 Abs. 1 lit. a DBG) zu versteuern. Mit der Ertragsnutzniessung lässt sich ein ähnliches wirtschaftliches Resultat erreichen wie mit einem Leibrentenversprechen. Allein auf den wirtschaftlichen Erfolg kann darum für die Qualifikation nicht abgestellt werden.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page