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Unentgeltliche Prozessführung erfordert Begründung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Dez. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Bezahlung des Kostenvorschusses, unentgeltliche Prozessführung: Wird während der angesetzten Nachfrist zur Bezahlung des Kostenvorschusses ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung gestellt, so ist dieses ausreichend zu begründen. Ansonsten tritt das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein.



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