Unentgeltliche Prozessführung erfordert Begründung
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Dez. 2008
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Bezahlung des Kostenvorschusses, unentgeltliche Prozessführung: Wird während der angesetzten Nachfrist zur Bezahlung des Kostenvorschusses ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung gestellt, so ist dieses ausreichend zu begründen. Ansonsten tritt das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein.