Unentgeltliche Prozessführung: Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung ist hinreichend zu begründen. Bei ungenügender Begründung ist die Schätzung des Notbedarfs aufgrund der Akten nicht zu beanstanden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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