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AutorenbildMichal Sosnecki

Unentgeltliche Rechtspflege bei monatlichem Überschuss von Fr. 660 nicht gewährt

Kostenvorschusspflicht: Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird durch das kantonale Prozessrecht geregelt. Ein Überschuss von Fr. 660 pro Monat erlaubt es, sämtliche Verfahrens- und Vorschusskosten bis vor Bundesgericht selber zu tragen.



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