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Ungeeignetheit von Mehrwertsteuerabrechnungen zur Einkommensschätzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessensveranlagung: Zur Ermittlung des Geschäftseinkommens und -vermögens sind Mehrwertsteuerabrechnungen zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht geeignet.



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