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AutorenbildMichal Sosnecki

Ungesichertes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

Gewährt eine Aktiengesellschaft ihrem insolventen Aktionär ein ungesichertes Darlehen, qualifiziert dieses als simuliertes Darlehen bzw. als verdeckte Gewinnausschüttung, da es dem Drittvergleich nicht standhält.



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