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Ungesichertes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Gewährt eine Aktiengesellschaft ihrem insolventen Aktionär ein ungesichertes Darlehen, qualifiziert dieses als simuliertes Darlehen bzw. als verdeckte Gewinnausschüttung, da es dem Drittvergleich nicht standhält.



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