Eine Schätzung, in dessen Verlauf der amtliche Wert für das gleiche Objekt zwischen 3.1 Mio. und 7.6 Mio. pendelt und wesentlich vom Preis der letzten Handänderung abweicht ist unhaltbar.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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