Untersuchungspflicht der Steuerbehörde
- Thanusiya Wimalanathan
- 16. Dez. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Die Steuerbehörde verletzt ihre Untersuchungspflicht, wenn sie die Verantwortung für den Nachweis einer steuermindernder Tatsache in einem komplexen Fall alleine dem Steuerpflichtigen auferlegt. Die Steuerbehörde hat einem mitwirkungswilligen Steuerpflichtigen aufzuzeigen, welche Unterlagen er noch einreichen muss.