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Unvollständiges Ruling bindet nicht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wer in einer Rulinganfrage nicht alle Elemente des Sacherhalts offenlegt, kann sich nicht auf das Ruling berufen, wenn später eine Besteuerung wegen Steuerumgehung erfolgt.



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