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Unzulässige Doppelbesteuerung bei Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Feb. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Doppelbesteuerung: Im interkantonalen Verhältnis liegt eine unzulässige Doppelbesteuerung vor, wenn Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vom Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers mit der Erbschaftssteuer erfasst werden, obwohl sie der Einkommenssteuer des Wohnsitzkantons des Leistungsempfängers unterliegen. Dabei spielt keine Rolle, dass die Kapitalleistungen wirtschaftlich ersparte Guthaben darstellen, die den Begünstigten nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung als Erbe oder, wenn der Erblasser für ihren Unterhalt zu sorgen hatte, als Vorsorgeleistungen ausgerichtet werden.



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