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Unzureichend begründete Einheitsbeschwerden unzulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 12. Sept. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Auf ungenügend begründete Einheitsbeschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten.



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