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Unzureichende Begründung bei Ignorieren der Vorinstanzserwägungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Nov. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Wird auf die massgebenden Erwägungen des Urteils der Vorinstanz nicht eingegangen, so liegt keine genügende Begründung der Beschwerde vor.



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