Unzureichende Begründung: Nichteintreten auf Verfassungsbeschwerde
- Michal Sosnecki
- 10. Dez. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Steuererlass: Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt das Bundesgericht nicht ein, wenn nicht dargelegt wird, inwiefern die Abweisung des Erlassgesuchs Recht verletzt.