Unzureichende Beschwerdebegründung
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Okt. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Verweist der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift nur auf das Unrecht, das ihm angeblich widerfahren ist, so stellt dies keine ausreichende Begründung dar, so dass auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann.