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„Veranlagungsverfügung“ als Einspracheentscheid nach Einsprache

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Ein mit „Veranlagungsverfügung – ersetzt Verfügung vom …“ bezeichneter Entscheid gilt als Einspracheentscheid, wenn die Steuerpflichtigen vorgängig Einsprache erhoben haben. Nach Ablauf der dreissigtägigen Rechtsmittelfrist durfte die Steuerverwaltung keinen (weiteren) Einspracheentscheid fällen. Zulässig war hingegen die Berichtigung eines Willensäusserungsfehlers.



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