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Veranlagungszustellung bei Ehegatten mit verschiedenen Wohnsitzen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 15. Aug. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Veranlagungszustellung: Das Gesetz verlangt nicht, dass bei Ehegatten mit verschiedenen Wohnsitzen die Zustellung gleich wie bei getrennt lebenden Eheleuten gesondert an die Ehegatten erfolgen muss. Für Behörden kann zu recht der Anschein entstehen, Ehegatten würden ausschliesslich durch nunmehr einen Teil vertreten. Art. 6 EMRK ist auf Steuerverfahren nicht anwendbar.


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