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Verantwortung für Steuerberaterfehler

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Apr. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Fehler des Steuerberaters beim Ausfüllen der Steuererklärung sind grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn dieser seine Steuererklärung vor dem Ausfüllen durch den Steuerberater leer unterzeichnet hat.



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