Verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessener Umsatzentschädigung
- Michal Sosnecki
- 10. Dez. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Entrichtet die Tochtergesellschaft 2.5% ihres Umsatzes an die Muttergesellschaft als Entschädigung für das Zurverfügungstellen der Ergebnisse der durch die Schwestergesellschaft durchgeführten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, welche an die Muttergesellschaft nach der Methode Cost plus 15% verrechnet wurden, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, zumal die Muttergesellschaft fast keine Substanz hatte, die Patente auf den Namen der Tochtergesellschaft lauten und die Tochtergesellschaft die Gruppe faktisch leitete.