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Verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessener Umsatzentschädigung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Dez. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Entrichtet die Tochtergesellschaft 2.5% ihres Umsatzes an die Muttergesellschaft als Entschädigung für das Zurverfügungstellen der Ergebnisse der durch die Schwestergesellschaft durchgeführten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, welche an die Muttergesellschaft nach der Methode Cost plus 15% verrechnet wurden, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, zumal die Muttergesellschaft fast keine Substanz hatte, die Patente auf den Namen der Tochtergesellschaft lauten und die Tochtergesellschaft die Gruppe faktisch leitete.



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