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Verfahrenskosten bei Beschwerderückzug

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Wird die Beschwerde zurückgezogen, so gelten die Beschwerdeführer als unterlegene Partei und haben daher die Verfahrenskosten zu tragen.



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