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Verfahrenskostenregelung im Schwyzer Einspracheverfahren zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Das Steuerharmonisierungsgesetz enthält keine Kostenregelung für das Einspracheverfahren. Die Schwyzer Regelung, welche es erlaubt, der unterliegenden Partei im kantonalen Einspracheverfahren Verfahrenskosten aufzuerlegen, erweist sich harmonisierungsrechtlich als zulässig.



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