Verfahrenskostenregelung im Schwyzer Einspracheverfahren zulässig
- Michal Sosnecki
- 15. März 2013
- 1 Min. Lesezeit
Das Steuerharmonisierungsgesetz enthält keine Kostenregelung für das Einspracheverfahren. Die Schwyzer Regelung, welche es erlaubt, der unterliegenden Partei im kantonalen Einspracheverfahren Verfahrenskosten aufzuerlegen, erweist sich harmonisierungsrechtlich als zulässig.