Wirtschaftliche Doppelbelastung: Folgende im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II in einer Volksabstimmung angenommenen Artikel des Steuergesetz des Kantons Bern sind verfassungswidrig und daher aufzuheben: In Art. 42 Abs. 3 sind die Satzteile mit Sitz in der Schweiz und oder der Verkehrswert der Beteiligung mindestens zwei Millionen Franken und Art. 65 Abs. 2 ist vollständig aufzuheben.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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