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AutorenbildMichal Sosnecki

Verheiratetentarif bei alternierender Obhut für Elternteil mit höherem Einkommen

Bei alternierender Obhut wird der Verheiratetentarif dem Elternteil mit dem höheren Einkommen gewährt, sofern nicht nachweislich gleich hohe Beträge an die Betreuung bezahlt werden.



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