Verjährungsunterbrechung durch amtliche Mitteilung zur späteren Veranlagung
- Michal Sosnecki
- 22. Sept. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Auch einer amtlichen Mitteilung, die lediglich eine spätere Veranlagung in Aussicht stellt und deren Zweck sich in der Unterbrechung des Verjährungsablaufs erschöpft, kommt verjährungsunterbrechende Wirkung zu.