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Verjährungsunterbrechung durch amtliche Mitteilung zur späteren Veranlagung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Sept. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Auch einer amtlichen Mitteilung, die lediglich eine spätere Veranlagung in Aussicht stellt und deren Zweck sich in der Unterbrechung des Verjährungsablaufs erschöpft, kommt verjährungsunterbrechende Wirkung zu.



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