Verjährungsunterbrechung durch Mitteilung der Steuerbehörden
- Thanusiya Wimalanathan
- 17. Juli 2006
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Verjährungsunterbrechung: Eine Mitteilung der Steuerbehörden, welche zur Einreichung verschiedener Unterlagen auffordert, gilt als Einforderungshandlung im Sinne von Art. 128 BdBSt, so dass die fünfjährige Verjährungsfrist unterbrochen wird.