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Verjährungsunterbrechung durch Mitteilung der Steuerbehörden

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Juli 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Verjährungsunterbrechung: Eine Mitteilung der Steuerbehörden, welche zur Einreichung verschiedener Unterlagen auffordert, gilt als Einforderungshandlung im Sinne von Art. 128 BdBSt, so dass die fünfjährige Verjährungsfrist unterbrochen wird.



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