Verkauf von Kiesgrundstück nicht als landwirtschaftlich; Einkommensteuerpflicht
- Michal Sosnecki
- 12. Dez. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Nov. 2024
Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks in der Kiesabbauzone zwecks Realisierung der in Form von Bodenschätzen enthaltenen stillen Reserven qualifiziert nicht als rein landwirtschaftlicher Verkauf. Der Wertzuwachsgewinn unterliegt somit der Einkommenssteuer und nicht der Grundstückgewinnsteuer. Ersatzbeschaffung ist aufgrund fehlender Betriebsnotwendigkeit und fehlender Funktionsgleichheit nicht möglich.