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AutorenbildMichal Sosnecki

Verkaufserlöse von Patenten bei gewerblicher Aktivität als Geschäftsvermögen

Der Erlös aus dem Verkauf von Patenten und Marken ist dem Geschäftsvermögen zuzurechnen, wenn die Aktivität, die zum Verkauf der Patente und Marken führte, eine gewerbsmässige ist. Nur nachgewiesene Entwicklungs- und Materialkosten können abgezogen werden.



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