Der Erlös aus dem Verkauf von Patenten und Marken ist dem Geschäftsvermögen zuzurechnen, wenn die Aktivität, die zum Verkauf der Patente und Marken führte, eine gewerbsmässige ist. Nur nachgewiesene Entwicklungs- und Materialkosten können abgezogen werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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