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Verlustschein-Abtretung durch Kommanditär steuerlich anerkannt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Apr. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Tritt ein Kommanditär einen privaten Verlustschein zivilrechtlich gültig an die Kommanditgesellschaft ab, kann die Steuerverwaltung den Verlustschein – im Gegensatz zur Veranlagung bei Einzelunternehmen – nicht in Privatvermögen des Kommanditärs umqualifizieren.



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