Tritt ein Kommanditär einen privaten Verlustschein zivilrechtlich gültig an die Kommanditgesellschaft ab, kann die Steuerverwaltung den Verlustschein – im Gegensatz zur Veranlagung bei Einzelunternehmen – nicht in Privatvermögen des Kommanditärs umqualifizieren.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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