Verlustschein-Abtretung durch Kommanditär steuerlich anerkannt
- Michal Sosnecki
- 25. Apr. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Tritt ein Kommanditär einen privaten Verlustschein zivilrechtlich gültig an die Kommanditgesellschaft ab, kann die Steuerverwaltung den Verlustschein – im Gegensatz zur Veranlagung bei Einzelunternehmen – nicht in Privatvermögen des Kommanditärs umqualifizieren.