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AutorenbildMichal Sosnecki

Verlustschein-Abtretung durch Kommanditär steuerlich anerkannt

Tritt ein Kommanditär einen privaten Verlustschein zivilrechtlich gültig an die Kommanditgesellschaft ab, kann die Steuerverwaltung den Verlustschein – im Gegensatz zur Veranlagung bei Einzelunternehmen – nicht in Privatvermögen des Kommanditärs umqualifizieren.



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