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Verlustverrechnung ohne Verzögerung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Jan. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Verlustverrechnung: Verluste sind stets mit dem nächstmöglichen Gewinn zu verrechnen; eine Verzögerung ist nicht zulässig.



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