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Vermutung des Schenkungswillens bei Vermögensübertragung an Nahestehende

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Schenkungssteuer: Der Schenkungswillen wird bei Vermögensübertragungen an nahestehende Personen vermutet, wenn die übrigen Voraussetzungen einer Schenkung, nämlich die Zuwendung, die Bereicherung aus dem Vermögen eines anderen und die Unentgeltlichkeit gegeben sind.



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