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AutorenbildMichal Sosnecki

Vermächtnis steuerlich als Erbschaft anzugeben

Ein Vermächtnis geht mit dem Tod der Erblasserin in das Vermögen des Steuerpflichtigen über und hätte von den Beschwerdeführern in der Steuererklärung unter der Rubrik Erbschaften/Schenkungen angegeben werden müssen.



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