Amtliche Bewertung von Photovoltaik-Anlagen: Aufgrund des StHG besteht eine Pflicht für die Kantone, Photovoltaik-Anlagen der Vermögenssteuer zu unterwerfen. Die Kantone sind jedoch autonom darin, wie sie den Vermögenssteuerwert einer Photovoltaik-Anlage festlegen. Photovoltaik-Anlagen können im Rahmen der amtlichen Bewertung von Liegenschaften oder im Rahmen des ordentlichen Steuererklärungsverfahrens als bewegliches Vermögen bewertet werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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