Vernachlässigung bei Liegenschaftsunterhalt prüfen
- Thanusiya Wimalanathan
- 26. Mai 2008
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Liegenschaftsunterhalt: Für die Frage, ob sich eine Liegenschaft in vernachlässigtem Zustand befand, ist zu prüfen, ob die Art und der Umfang der vorgenommenen Arbeiten auf eine frühere Vernachlässigung schliessen lassen. Dies ist zu bejahen, wenn die ausgeführten Renovationen wirtschaftlich einem Um- oder Neubau gleichkommen, sie eine Änderung der bisherigen Nutzung bewirken und zu einer Steigerung des Ertrags führen.