Verrechnung nur bei direktem Zusammenhang der Rechtsgeschäfte
- Michal Sosnecki
- 21. Nov. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Eine geldwerte Leistung kann nur dann mit einer verdeckten Kapitaleinlage verrechnet werden, wenn die beiden sich angeblich kompensierenden Rechtsgeschäfte in direktem Zusammenhang zueinander stehen.