Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Wenn die Steuerverwaltung gleichzeitig mit der Veranlagungsverfügung und ohne Rückerstattungsantrag über den Anspruch befindet, ist das kein Mangel, welcher die Annahme von Nichtigkeit rechtfertigen würde. Es genügt, dass die Veranlagung mit Einsprache angefochten werden kann.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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