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AutorenbildMichal Sosnecki

Verrechnungssteuer-Rückerstattung: Keine Nichtigkeit ohne Antrag

Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Wenn die Steuerverwaltung gleichzeitig mit der Veranlagungsverfügung und ohne Rückerstattungsantrag über den Anspruch befindet, ist das kein Mangel, welcher die Annahme von Nichtigkeit rechtfertigen würde. Es genügt, dass die Veranlagung mit Einsprache angefochten werden kann.



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