Wer die gesamten Kosten für den Unterhalt der Aussenanlage des Geschäftsgebäudes, welches gleichzeitig auch als Familiendomizil dient, vom Gewinn der Aktiengesellschaft abzieht und – trotz Kenntnis der Aufteilungspflicht – keine Aufteilung zwischen privatem und geschäftlichem Aufwand vornimmt, begeht eine versuchte Steuerhinterziehung.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page