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Vertreterhaftung für prozessuales Fehlverhalten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Das prozessuale Fehlverhalten des Vertreters ist den Steuerpflichtigen anzurechnen, auch wenn der Vertreter keine juristische Ausbildung hat.



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