Gibt ein Steuerpflichtiger beim Einreichen der Steuererklärung einen Vertreter mit umfassender Vollmacht an, kann er sich nicht im Nachhinein darauf berufen, der Vertreter sei nicht ermächtigt gewesen, Einsprache zu erheben.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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