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AutorenbildMichal Sosnecki

Vertretervollmacht bindet Steuerpflichtigen

Gibt ein Steuerpflichtiger beim Einreichen der Steuererklärung einen Vertreter mit umfassender Vollmacht an, kann er sich nicht im Nachhinein darauf berufen, der Vertreter sei nicht ermächtigt gewesen, Einsprache zu erheben.



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