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Verwaltungsgericht darf auf Polizeiermittlungen abstellen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Dez. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht beim Entscheid über die Frage, wo sich der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers und das Steuerdomizil im fraglichen Zeitraum befunden haben, auf die Ermittlungen der Kantonspolizei abgestellt hat.



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