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Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei Tarifbegehren und Gehörsverletzung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. März 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. März

Verfahrensrecht: Entscheide letzter kantonaler Instanzen über ein Begehren nach einem Tarif A besteuert zu werden (Tarif wie die in ungetrennter Ehe lebenden Steuerpflichtigen) unterliegen nach Art. 73 Abs. 1 StHG der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.Das gilt auch, soweit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird. Insoweit übernimmt die Verwaltungsgerichtsbeschwerde die Rolle der staatsrechtlichen Beschwerde.



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