Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG ist zulässig für Fragen des kantonalen Nachvollzug (Vollzugsverordnung) von verbindlichem Bundesrecht zum Übergangsrecht. Auch aussergewöhnliche und besonders hohe Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit stellen ausserordentliche Einkünfte dar. als ausserordentliche Einkünfte bei Dividendenpolitik-Änderung in Bemessungslücke.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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