Wenn die kantonale Vorordnung zur Festlegung des Eigenmietwerts auf ein Kreisschreiben der ESTV verweist, ist das Kreisschreiben zur Festlegung des Eigenmietwerts auch dann noch anwendbar, wenn es formell nicht mehr in Kraft stand.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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