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Verwirkung des Beschwerderechts bei vorbehaltloser Steuerzahlung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Feb. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn eine Aktiengesellschaft im Kanton Zug seine Steuern vorbehaltlos bezahlt, obwohl ihr der konkurrierende Steueranspruch des Kantons Zürich bekannt war, hat sie ihr Beschwerderecht in Bezug auf die Veranlagung des Kantons Zug verwirkt. Die Doppelbesteuerung ist hinzunehmen.



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