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Veräusserungsgewinn von Bauzonenland vollständig steuerbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein landwirtschaftlich genutztes, unbebautes und vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück veräussert, unterliegt der gesamte Veräusserungsgewinn – und nicht bloss die wieder eingebrachten Abschreibungen – der direkten Bundessteuer.



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