Veräusserungsgewinn von Bauzonenland vollständig steuerbar
- Michal Sosnecki
- 22. Dez. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein landwirtschaftlich genutztes, unbebautes und vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück veräussert, unterliegt der gesamte Veräusserungsgewinn – und nicht bloss die wieder eingebrachten Abschreibungen – der direkten Bundessteuer.