Vollbeweis bei Steuerhinterziehung erfordert Überzeugung der Behörden
- Michal Sosnecki
- 20. Dez. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Im Rahmen eines Steuerhinterziehungsverfahrens ist für die Erbringung des Vollbeweises nicht auf eine prozentuelle Wahrscheinlichkeit abzustellen. Vielmehr ist entscheidend, ob die rechtsanwendenden Behörden aufgrund der konkreten Umstände von der Wahrheit einer Behauptung überzeugt sind.