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AutorenbildMichal Sosnecki

Vollmachtspflicht bei Einsprache

Reicht ein Vertreter eine Einsprache ein, ohne eine Vollmacht beizulegen, und ist dieser Mangel dem Vertreter bekannt, muss die Steuerverwaltung vor dem eröffnen einer Nichteintretensverfügung nicht erneut darauf aufmerksam machen und eine explizite Frist ansetzten.



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