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Voraussetzungen für eine Sicherstellungsverfügung bei gefährdeter Steuerforderung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Juli 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Sicherstellungsverfügung: Voraussetzung für eine Sicherstellungsverfügung ist, dass aufgrund der gesamten objektiven Umstände glaubhaft erscheint, dass die Bezahlung der Steuerforderung gefährdet ist. Die blosse Weigerung jeglicher Zahlungen genügt trotz beträchtlicher Höhe von Steuerschulden nicht grundsätzlich für eine Gefährdung. Wenn aber die Steuerpflichtigen selbst die Möglichkeit eines Privatkonkurses erwähnen, ist eine Sicherstellungsverfügung ohne weiteres gerechtfertigt.



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