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Vorbehaltsnutzung unterliegt Eigenmietwertbesteuerung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Sept. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Ein unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht, bei dem es sich um eine sog. Vorbehaltsnutzung handelt, muss als Eigenmietwert besteuert werden.


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