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AutorenbildThanusiya Wimalanathan

Vorrang der reformatio in peius beim Beschwerderückzug

Auch unter dem DBG hat die reformatio in peius weiterhin Vorrang vor einem allfälligen Beschwerderückzug. Dies zumindest dann, wenn die angefochtene Verfügung mit den anzuwendenden Rechtssätzen offensichtlich unvereinbar ist



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