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Vorsorgliche Einsprache ohne Wirkung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Eine vorsorgliche Einsprache vor Erlass der Verfügung ist wirkungslos. Wird gegen die später zugestellte Veranlagung nicht innert Frist nochmals Einsprache erhoben, kann auf die Einsprache nicht eingetreten werden.



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