Darf der Aktionär einer Gesellschaft kraft testamentarischer Anordnung der früheren Alleinaktionärin zu Vorzugskonditionen eine Liegenschaft der Gesellschaft bewohnen, ist der geldwerte Vorteil bei der Gesellschaft aufzurechnen und beim Aktionär als Einkommen zu erfassen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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